Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auch durch einen Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
Kategorie: Recht | 18. August 2017
Die Arbeitsunfähigkeit kann auch durch einen Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen festgestellt werden. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 15 KR 3635/15).
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Quelle: www.datev.de