Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auch durch einen Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen

Kategorie: Recht | 18. August 2017

Die Arbeitsunfähigkeit kann auch durch einen Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen festgestellt werden. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 15 KR 3635/15).

Weitere Informationen: Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auch durch einen Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen

Quelle: www.datev.de

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