Fettschürze als psychische Belastung – Krankenkasse muss keine OP bezahlen

Kategorie: Recht | 31. Juli 2017

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass eine gesetzliche Krankenkasse keine OP zur Bauchdeckenstraffung bezahlen muss, wenn eine bestehende Fettschürze nach massiver Gewichtsreduktion zu psychischen Leiden führt (Az. L 16 KR 13/17).

Weitere Informationen: Fettschürze als psychische Belastung – Krankenkasse muss keine OP bezahlen

Quelle: www.datev.de

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