Fettschürze als psychische Belastung – Krankenkasse muss keine OP bezahlen
Kategorie: Recht | 31. Juli 2017
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass eine gesetzliche Krankenkasse keine OP zur Bauchdeckenstraffung bezahlen muss, wenn eine bestehende Fettschürze nach massiver Gewichtsreduktion zu psychischen Leiden führt (Az. L 16 KR 13/17).
Weitere Informationen: Fettschürze als psychische Belastung – Krankenkasse muss keine OP bezahlen
Quelle: www.datev.de