„Fiktive“ Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden

Kategorie: Steuern und Recht | 12. März 2021

Der BGH entschied, dass ein kaufvertraglicher Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln der erworbenen Immobilie weiterhin anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten („fiktiven“) Mängelbeseitigungskosten berechnet werden kann (Az. V ZR 33/19).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Besserer Schutz bei fehlerhaften Produkten – . . . ...

Wer durch ein fehlerhaftes Produkt einen Sachschaden oder eine Körperverletzung . . . ... [weiterlesen]

Glasfaser-Ausbau: Zwei von drei Unternehmen fühlen . . . ...

Trotz milliardenschwerer Förderprogramme leidet die Mehrheit der Unternehmen unter schlechter . . . ... [weiterlesen]

Archiv