Film- und Fotoaufnahmen vom Kölner Dom – Verbot der Verwendung für politische Zwecke

Kategorie: Recht | 6. Oktober 2017

Fotos und Videos in und um den Kölner Dom dürfen zu privaten Zwecken gemacht und in sozialen Netzwerken verbreitet werden. Zur Ankündigung einer politischen Kundgebung im Zusammenhang mit den Vorfällen der Silvesternacht 2015/2016 sind sie jedoch unzulässig. So entschied das LG Köln (Az. 28 O 23/17).

Weitere Informationen: Film- und Fotoaufnahmen vom Kölner Dom – Verbot der Verwendung für politische Zwecke

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im . . . ...

Der BFH hatte zu klären, ob der Erwerb von Grundstücken . . . ... [weiterlesen]

BFH zu § 1 Abs. 5 . . . ...

Bei § 1 Abs. 5 AStG handelt es sich um . . . ... [weiterlesen]

Archiv