Film- und Fotoaufnahmen vom Kölner Dom – Verbot der Verwendung für politische Zwecke

Kategorie: Recht | 6. Oktober 2017

Fotos und Videos in und um den Kölner Dom dürfen zu privaten Zwecken gemacht und in sozialen Netzwerken verbreitet werden. Zur Ankündigung einer politischen Kundgebung im Zusammenhang mit den Vorfällen der Silvesternacht 2015/2016 sind sie jedoch unzulässig. So entschied das LG Köln (Az. 28 O 23/17).

Weitere Informationen: Film- und Fotoaufnahmen vom Kölner Dom – Verbot der Verwendung für politische Zwecke

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Änderungen in BORA und FAO seit . . . ...

Die Satzungsversammlung der BRAK hat in ihrer Sitzung im Mai . . . ... [weiterlesen]

DB-Suchfunktion „Schnellste Verbindung anzeigen“ ist irreführend . . .

Das OLG Frankfurt hat der Tochter der Deutschen Bahn wegen . . . ... [weiterlesen]

Archiv