Finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2024

Kategorie: Steuern und Recht | 14. Juni 2024

Das BMF hat die finale Staatenaustauschliste i. S. d. § 1 Abs. 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bis zum 30.09.2024 bekannt gegeben (Az. IV D 3 – S 1315 / 19 / 10030 :067).

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Quelle: www.datev.de

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