Finale Staatenaustauschliste zum 30.09.2022 (FKAustG)

Kategorie: Steuern und Recht | 4. Juli 2022

Das BMF hat die finale Staatenaustauschliste i. S. d. § 1 Abs. 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bis zum 30.09.2022 bekannt gemacht (Az. IV B 6 – S-1315 / 19 / 10030 :044).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Information der Bundessteuerberaterkammer: Achtung vor Phishing . . .

Derzeit sind vermehrt Phishing-Versuche zur Steuerberaterplattform und zum besonderen elektronischen . . . ... [weiterlesen]

Konsultation des IAASB zu eng gefassten . . . ...

Die WPK hat am 24.07.2025 im Rahmen der Konsultation des . . . ... [weiterlesen]

Archiv