Financialright GmbH: Überschreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis in der Dieselklagewelle

Kategorie: Recht | 7. August 2020

Das LG Ingolstadt hat eine Klage der Financialright GmbH gegen Audi und Volkswagen aufgrund Nichtigkeit der einzelnen Abtretungsvereinbarungen abgewiesen, weil sie aufgrund einer die Käufer benachteiligenden Regelung nicht mehr von der Inkassodienstleistungsbefugnis der Financialright GmbH nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gedeckt sind (Az. 41 O 1745/18).

Weitere Informationen: Financialright GmbH: Überschreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis in der Dieselklagewelle

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen / . . . ...

Der BGH hatte in einem von einer Verbraucherschutzorganisation (Musterkläger) angestrengten . . . ... [weiterlesen]

Was ist Aufwand, was Investition? Der . . . ...

Der DStV hat das BMF-Entwurfsschreiben zur Abgrenzung von Aufwendungen bei . . . ... [weiterlesen]

Archiv