Financialright GmbH: Überschreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis in der Dieselklagewelle
Kategorie: Recht | 7. August 2020
Das LG Ingolstadt hat eine Klage der Financialright GmbH gegen Audi und Volkswagen aufgrund Nichtigkeit der einzelnen Abtretungsvereinbarungen abgewiesen, weil sie aufgrund einer die Käufer benachteiligenden Regelung nicht mehr von der Inkassodienstleistungsbefugnis der Financialright GmbH nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gedeckt sind (Az. 41 O 1745/18).
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Quelle: www.datev.de