Finanzierung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz des Bundes verfassungsgemäß
Kategorie: Recht | 26. Februar 2020
Das VerfG Sachsen-Anhalt hat in einem Verfahren über kommunale Verfassungsbeschwerden von neun Landkreisen die Regelungen des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt über die Finanzierung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz des Bundes als verfassungsgemäß bestätigt (Az. LVG 5/18).
Weitere Informationen: Finanzierung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz des Bundes verfassungsgemäß
Quelle: www.datev.de