Finanzierung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz des Bundes verfassungsgemäß

Kategorie: Recht | 26. Februar 2020

Das VerfG Sachsen-Anhalt hat in einem Verfahren über kommunale Verfassungsbeschwerden von neun Landkreisen die Regelungen des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt über die Finanzierung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz des Bundes als verfassungsgemäß bestätigt (Az. LVG 5/18).

Weitere Informationen: Finanzierung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz des Bundes verfassungsgemäß

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Vorabentscheidungsersuchen zum Bestehen eines unionsrechtlichen . . . ...

Zu der Frage, ob ausländische Steuern nicht nach § 26 . . . ... [weiterlesen]

BFH: Korrespondierende Bilanzierung und Wertberichtigung von . . . ...

Der Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, steht der . . . ... [weiterlesen]

Archiv