Findet Kassiererin Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld im Geldkoffer? – Verdachtskündigung der Herner Sparkasse bleibt unwirksam
Kategorie: Recht | 16. August 2017
Voraussetzung einer rechtmäßigen Verdachtskündigung ist u. a. eine Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers. Diese muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Aufklärungsbemühungen durchführen und dabei den Arbeitnehmer regelmäßig konkret mit den verdachtsbegründenden Umständen konfrontieren. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, ist die Kündigung unrechtmäßig. So entschied das LAG Hamm (Az. 17 Sa 1540/16).
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Quelle: www.datev.de