Fluggastrechte: Ab drei Stunden Verspätung gibt es Geld zurück

Kategorie: Recht | 10. August 2018

Der Flug verspätet sich oder wird sogar gestrichen – grundsätzlich haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung. Will die Fluggesellschaft nicht zahlen, helfen Schlichtungsstellen. Ohne finanzielle Entschädigung müssen jedoch jene auskommen, die von „außergewöhnlichen Umständen“ – wie Streiks – betroffen waren. Die Bundesregierung gibt einen Überblick.

Weitere Informationen: Fluggastrechte: Ab drei Stunden Verspätung gibt es Geld zurück

Quelle: www.datev.de

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