Flugverspätung: Schraube auf Landebahn ist außergewöhnlicher Umstand
Kategorie: Recht | 4. April 2019
Der EuGH entschied, dass eine Schraube, die auf der Start- oder Landebahn liegt und das Flugzeug beschädigt, einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der eine Fluggesellschaft dazu berechtigt, eine Entschädigungszahlung wegen Flugverspätung zu verweigern, wenn sie alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt hat, um die Flugverspätung zu begrenzen (Rs. C-501/17).
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Quelle: www.datev.de