Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart: Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro gegen das Land festgesetzt
Kategorie: Recht | 22. Januar 2020
Das VG Stuttgart hat gegen das Land Baden-Württemberg ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro festgesetzt. Zu zahlen ist dieses Zwangsgeld, weil das Land seiner Verpflichtung, im Luftreinhalteplan ein Verkehrsverbot für Diesel-5-Fahrzeuge im Stadtgebiet Stuttgart verbindlich vorzusehen, noch immer nicht vollständig nachgekommen ist (Az. 17 K 5255/19).
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Quelle: www.datev.de