Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen Kindes

Kategorie: Recht | 25. September 2017

Der BGH entschied, dass ein Frau-zu-Mann-Transsexueller, der nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Änderung seiner Geschlechtszugehörigkeit ein Kind geboren hat, im Rechtssinne als Mutter des Kindes anzusehen ist (Az. XII ZB 660/14).

Weitere Informationen: Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen Kindes

Quelle: www.datev.de

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