Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligung

Kategorie: Steuern | 24. August 2020

Die Bundesregierung sieht bei den Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in Deutschland noch Verbesserungspotenzial. Die Verdoppelung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro sei ein wichtiges Element für die weitere Verbreitung und Inanspruchnahme der Mitarbeiterkapitalbeteiligung.

Weitere Informationen: Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Änderung des BMF-Schreibens zur Anwendung der . . . ...

Mit BMF-Schreiben vom 7. Juli 2025 wurde das Anwendungsschreiben zur . . . ... [weiterlesen]

Verfahren zur Zulässigkeit des rückwirkenden Treaty Override in . . . ...

Das BVerfG hat das Verfahren zu einer Richtervorlage des Bundesfinanzhofs . . . ... [weiterlesen]

Archiv