Freispruch zweier leitender Finanzbeamter bestätigt
Kategorie: Recht | 7. September 2017
Der BGH hat entschieden, dass der Straftatbestand der Untreue gem. § 266 Abs. 1 StGB bei zwei leitenden Finanzbeamten des Finanzministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht vorliegt. Bei der Gewährung von Investitionszulagen für förderungswürdige Bauvorhaben hätten sie ihre Vermögensbetreuungspflicht für das Vermögen des Staates nicht verletzt (Az. 2 StR 24/16).
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Quelle: www.datev.de