Freiwillig ausgeführter Paartanz löst keine Haftung des Tanzpartners aus

Kategorie: Recht | 7. September 2017

Das Oberlandesgericht von Main (OLG) hat mit am 07.09.2017 veröffentlichtem Beschluss klargestellt, dass der Tanzpartner eines freiwilligen Paartanzes nicht für die Folgen eines Tanzunfalls haftet. Für die mit dem Tanzen verbundene Selbstgefährdung sei die verletzte Tanzpartnerin letztlich selbst verantwortlich (Az. 13 U 222/16).

Weitere Informationen: Freiwillig ausgeführter Paartanz löst keine Haftung des Tanzpartners aus

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV zeigt klare Kante: EU-Mittel für . . . ...

In seiner Stellungnahme zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) fordert der DStV . . . ... [weiterlesen]

WPK: Bericht über die Sitzung am . . . ...

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv