Freiwillig ausgeführter Paartanz löst keine Haftung des Tanzpartners aus
Kategorie: Recht | 7. September 2017
Das Oberlandesgericht von Main (OLG) hat mit am 07.09.2017 veröffentlichtem Beschluss klargestellt, dass der Tanzpartner eines freiwilligen Paartanzes nicht für die Folgen eines Tanzunfalls haftet. Für die mit dem Tanzen verbundene Selbstgefährdung sei die verletzte Tanzpartnerin letztlich selbst verantwortlich (Az. 13 U 222/16).
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Quelle: www.datev.de