Freiwillig ausgeführter Paartanz löst keine Haftung des Tanzpartners aus

Kategorie: Recht | 7. September 2017

Das Oberlandesgericht von Main (OLG) hat mit am 07.09.2017 veröffentlichtem Beschluss klargestellt, dass der Tanzpartner eines freiwilligen Paartanzes nicht für die Folgen eines Tanzunfalls haftet. Für die mit dem Tanzen verbundene Selbstgefährdung sei die verletzte Tanzpartnerin letztlich selbst verantwortlich (Az. 13 U 222/16).

Weitere Informationen: Freiwillig ausgeführter Paartanz löst keine Haftung des Tanzpartners aus

Quelle: www.datev.de

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