Freiwillig ausgeführter Paartanz löst keine Haftung des Tanzpartners aus

Kategorie: Recht | 7. September 2017

Das Oberlandesgericht von Main (OLG) hat mit am 07.09.2017 veröffentlichtem Beschluss klargestellt, dass der Tanzpartner eines freiwilligen Paartanzes nicht für die Folgen eines Tanzunfalls haftet. Für die mit dem Tanzen verbundene Selbstgefährdung sei die verletzte Tanzpartnerin letztlich selbst verantwortlich (Az. 13 U 222/16).

Weitere Informationen: Freiwillig ausgeführter Paartanz löst keine Haftung des Tanzpartners aus

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

EU-Mitgliedstaaten ebnen Weg für die Dekarbonisierung . . . ...

Die EU-Energieministerinnen und -minister haben sich bei ihrem Treffen am . . . ... [weiterlesen]

Fürsorgepflichtverletzung erfordert bei geltend gemachtem „Mobbing“ . . . ...

Ein Beamter kann Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen Dienstherrn haben, . . . ... [weiterlesen]

Archiv