„Freiwillig-Tempo 30“-Schilder müssen entfernt werden

Kategorie: Steuern und Recht | 14. August 2024

„Freiwillig-Tempo 30“-Schilder, die von Anwohnern auf der Halbinsel Höri (Landkreis Konstanz) auf ihren innerorts gelegenen Grundstücken aufgestellt wurden, müssen wegen der Gefahr der Verwechslung mit amtlichen Schildern entfernt werden. So entschied das VG Freiburg (Az. 6 K 2226/24 u. a.).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

EU-Kommission veröffentlicht Jahresbericht zur Steuerpolitik in . . . ...

Die Generaldirektion für Steuern und Zollunion (TAXUD) der EU-Kommission hat . . . ... [weiterlesen]

Neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen . . . ...

Für Werbung mit Umweltaussagen, z. B. „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ . . . ... [weiterlesen]

Archiv