Frist zur Nachbesserung von im Zusammenhang mit VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen
Kategorie: Recht | 3. Mai 2018
Das OLG Nürnberg entschied, dass ein Autokäufer im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal, keinen Anspruch auf Rückabwicklung seines Neuwagenkaufvertrages hat, wenn er dem Verkäufer eine Nachbesserungsfrist von weniger als zwei Monaten gesetzt hat (Az. 6 U 409/17).
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Quelle: www.datev.de