Fristenkontrolle – Wiedereinsetzung: Anwälte müssen genaue Angaben machen

Kategorie: Steuern und Recht | 14. April 2025

Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung, muss das Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausgeschlossen sein. Der Vortrag, in der Kanzlei werde vor Büroschluss noch einmal „kontrolliert, ob alle Fristsachen erledigt sind“, reiche dafür nicht aus, so der BGH (Az. VI ZB 36/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und . . . ...

Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz gemäß § 75 . . . ... [weiterlesen]

Zurückweisung von Einsprüchen zur Frage der . . . ...

Das BMF hat eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder . . . ... [weiterlesen]

Archiv