Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Abbau einer Außentreppe

Kategorie: Recht | 17. August 2018

Das AG München entschied, dass der Abbau einer Außentreppe zur Vereitelung eines direkten Zugangs des Vermieters zu seiner im ersten Obergeschoss gelegenen Wohnung den Vermieter berechtigt, dem Mieter fristlos zu kündigen (Az. 424 C 13271/17).

Weitere Informationen: Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Abbau einer Außentreppe

Quelle: www.datev.de

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