Fristlose Kündigung einer ehemaligen Geschäftsführerin der Klinikum Hochrhein GmbH war unwirksam
Kategorie: Steuern und Recht | 8. August 2023
Die fristlose Kündigung ihrer damaligen Geschäftsführerin durch die Klinikum Hochrhein GmbH war unwirksam. So entschied das OLG Karlsruhe und sprach der ehemaligen Geschäftsführerin weitere Vergütungsansprüche zu (Az. 4 U 64/23).
Quelle: www.datev.de