Fristlose Kündigung wegen Drohungen gegen Vorgesetzten

Kategorie: Steuern und Recht | 12. Januar 2022

Kündigt ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft an, er beabsichtige seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vorm Amoklauf, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. So entschied das ArbG Siegburg (Az. 5 Ca 254/21).

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Quelle: www.datev.de

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