Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung wirksam

Kategorie: Steuern und Recht | 19. September 2023

Das ArbG Berlin hat die fristlose Kündigung eines bei einer Bundesbehörde beschäftigten Arbeitnehmers wegen des Vorwurfs, dieser habe vorsätzlich die unbekleideten Brüste einer Arbeitskollegin ohne deren Einwilligung berührt, für wirksam erachtet (Az. 22 Ca 1097/23).

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Quelle: www.datev.de

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