Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 für den Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung
Kategorie: Steuern | 24. Juli 2020
Die Senatsfinanzverwaltung gewährt Berliner Betrieben bei der technischen Umstellung der Kassensysteme Corona-bedingt mehr Zeit. Die neue Regelung sieht vor, dass bestehende elektronische Kassensysteme spätestens bis zum 31. März 2021 umgerüstet sein müssen.
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Quelle: www.datev.de