Fruchtgummi: Süßwarenhersteller darf mit dem Hinweis "ohne künstliche Farbstoffe" werben
Kategorie: Recht | 3. Januar 2020
Wird Fruchtgummi mit Pflanzen- und Fruchtextrakten gefärbt, darf der Hersteller mit dem Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe“ werben. So entschied das VG Freiburg (Az. 8 K 6149/18).
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Quelle: www.datev.de