Früh festgelegt? OLG bejaht Befangenheit nach Versand eines Urteilsentwurfs

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Juli 2025

Eine versehentlich versandter bereits unterzeichneter Urteilsentwurf mit einem voll formulierten Tenor kann aus Sicht einer Partei berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit einer Richterin erwecken. Das OLG Frankfurt a. M. gab mit dieser Begründung einem Ablehnungsgesuch statt (Az. 9 W 13/25). Hierauf macht die BRAK aufmerksam.

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Quelle: www.datev.de

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