„Früher war mehr Lametta“ – kein Urheberschutz für Loriot-Zitat

Kategorie: Recht | 20. Dezember 2019

Dem kurzen Satz „Früher war mehr Lametta“ fehlt nach Auffassung des LG München I bei der maßgeblichen isolierten Betrachtung die hinreichende Schöpfungshöhe für einen Schutz nach § 2 UrhG. Das OLG München hat diese Entscheidung bestätigt (Az. 6 W 927/19).

Weitere Informationen: „Früher war mehr Lametta“ – kein Urheberschutz für Loriot-Zitat

Quelle: www.datev.de

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