„Früher war mehr Lametta“ – kein Urheberschutz für Loriot-Zitat
Kategorie: Recht | 20. Dezember 2019
Dem kurzen Satz „Früher war mehr Lametta“ fehlt nach Auffassung des LG München I bei der maßgeblichen isolierten Betrachtung die hinreichende Schöpfungshöhe für einen Schutz nach § 2 UrhG. Das OLG München hat diese Entscheidung bestätigt (Az. 6 W 927/19).
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Quelle: www.datev.de