Frühlingsfest in Coesfeld am Sonntag ohne Ladenöffnung im Gewerbegebiet

Kategorie: Recht | 13. März 2018

Anlässlich des Frühlingsfestes am Sonntag, 18.03.2018, in der Innenstadt von Coesfeld dürfen die Kaufhäuser und Geschäfte im davon getrennten Gewerbegebiet nicht geöffnet sein, da sie insbesondere in räumlicher Hinsicht keinen hinreichenden Bezug zur Innenstadt haben. So entschied das VG Münster (Az. 9 L 261/18).

Weitere Informationen: Frühlingsfest in Coesfeld am Sonntag ohne Ladenöffnung im Gewerbegebiet

Quelle: www.datev.de

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