Frühzeitiges Vorgehen gegen erhöhten Verkehrslärm durch neue Straße erforderlich

Kategorie: Recht | 20. Juli 2017

Ein Abwehranspruch gegen eine veränderte Verkehrslärmbelastung durch neuen Straßenpflasterbelag vor dem eigenen Grundstück muss – zur Vermeidung der Verjährung des Rechts – innerhalb von drei Jahren gegenüber der zuständigen Straßenbaubehörde geltend gemacht werden. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 1243/16.MZ).

Weitere Informationen: Frühzeitiges Vorgehen gegen erhöhten Verkehrslärm durch neue Straße erforderlich

Quelle: www.datev.de

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