Für Bier darf nicht mit der Angabe "bekömmlich" geworben werden

Kategorie: Recht | 17. Mai 2018

Der BGH hat entschieden, dass die Verwendung des Begriffs „bekömmlich“ in einer Bierwerbung unzulässig ist (Az. I ZR 252/16).

Weitere Informationen: Für Bier darf nicht mit der Angabe "bekömmlich" geworben werden

Quelle: www.datev.de

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