Für Kleinunternehmer ganz groß: Anhebung der umsatzsteuerlichen Grenze und ihre Folgen

Kategorie: Steuern | 29. November 2019

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III kommt eine Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung von 17.500 Euro auf 22.000 Euro. 68.400 Steuerpflichtige sind von der Neuerung betroffen. Der DStV informiert, was Steuerpflichtige beachten müssen, die in die Kleinunternehmerschaft wechseln wollen.

Weitere Informationen: Für Kleinunternehmer ganz groß: Anhebung der umsatzsteuerlichen Grenze und ihre Folgen

Quelle: www.datev.de

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