Für stationäre Behandlung des Erblassers in europäischer Privatklinik kann der Erbe keinen Kostenerstattungsanspruch geltend machen

Kategorie: Recht | 18. August 2017

Die Kosten einer stationären Behandlung in einer Privatklinik im europäischen Ausland kann der Erbe des Versicherten nicht im Rahmen des Kostenerstattungsanspruches gegenüber der Krankenkasse geltend machen. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 19 KR 4545/14).

Weitere Informationen: Für stationäre Behandlung des Erblassers in europäischer Privatklinik kann der Erbe keinen Kostenerstattungsanspruch geltend machen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Länder fordern mehr Verbraucherschutz beim Online-Einkauf . . . ...

Mit einer Entschließung hat der Bundesrat am 11.07.2025 eine Reihe . . . ... [weiterlesen]

Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse . . .

Die Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31.12.2029. Der Bundesrat hat . . . ... [weiterlesen]

Archiv