Fußgänger mit Getränkekiste müssen Gehweg im Blick behalten

Kategorie: Recht | 22. Mai 2020

Das OLG Köln entschied, dass ein Fußgänger, der über eine Unebenheit auf dem Gehweg stolpert, weil er eine Getränkekiste trug und sie daher übersehen hat, keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat (Az. 7 U 298/19).

Weitere Informationen: Fußgänger mit Getränkekiste müssen Gehweg im Blick behalten

Quelle: www.datev.de

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