Fußgänger mit Getränkekiste müssen Gehweg im Blick behalten

Kategorie: Recht | 22. Mai 2020

Das OLG Köln entschied, dass ein Fußgänger, der über eine Unebenheit auf dem Gehweg stolpert, weil er eine Getränkekiste trug und sie daher übersehen hat, keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat (Az. 7 U 298/19).

Weitere Informationen: Fußgänger mit Getränkekiste müssen Gehweg im Blick behalten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2025 . . .

Das Bundeskabinett hat am 30. April 2025 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im April 2025 voraussichtlich +2,1 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im April 2025 voraussichtlich +2,1 . . . ... [weiterlesen]

Archiv