Gas- und Wärmepreisbremse: Frist für Erstattungsanträge der Versorger beim Bund wird für das erste Quartal bis zum 31. März verlängert

Kategorie: Steuern und Recht | 21. Februar 2023

Die Antragstellung für die Erstattungsanträge der Versorger für das erste Quartal 2023 ist seit dem 9. Januar 2023 möglich. Die Frist für die Stellung dieser Anträge für das erste Quartal endete bislang Ende Februar. Sie wird jetzt bis Ende März 2023 verlängert.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im April 2025 bei +2,1 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland lag im April 2025 bei +2,1 . . . ... [weiterlesen]

Knapp 400.000 mittelständische Unternehmen in Deutschland . . . ...

Ein überschaubarer Anteil der mittelständischen Unternehmen in Deutschland verfügt über . . . ... [weiterlesen]

Archiv