Gastronom unterliegt im Streit um Straßennutzung einer mobilen Markise
Kategorie: Steuern und Recht | 10. März 2023
Das VG Hannover hat die Klage eines Gastwirtes gegen die Landeshauptstadt Hannover abgewiesen. Die Untersagung der Aufstellung einer mobilen Markise im öffentlichen Straßenraum ist rechtmäßig (Az. 7 A 4945/22).
Quelle: www.datev.de