Gebrauchtwagenkauf – "gekauft wie gesehen"

Kategorie: Recht | 6. Oktober 2017

Bei einem Gebrauchtwagenkauf nutzen die Beteiligten häufig bestimmte Formulierungen, um die Haftung des Verkäufers für Mängel des Wagens auszuschließen. Oft wird dabei die Wendung „gekauft wie gesehen“ gewählt. Das OLG Oldenburg hat sich damit auseinandergesetzt, was dies im Einzelfall bedeuten kann (Az. 9 U 29/17).

Weitere Informationen: Gebrauchtwagenkauf – "gekauft wie gesehen"

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im . . . ...

Der BFH hatte zu klären, ob der Erwerb von Grundstücken . . . ... [weiterlesen]

BFH zu § 1 Abs. 5 . . . ...

Bei § 1 Abs. 5 AStG handelt es sich um . . . ... [weiterlesen]

Archiv