Gebrauchtwagenkauf in Kenntnis des „Dieselabgas-Skandals“ – kein Anspruch auf Schadensersatz
Kategorie: Recht | 18. November 2019
Die Käuferin eines gebrauchten Fahrzeugs, in dem der Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist, kann von dem Motorenhersteller keinen Schadensersatz verlangen, wenn die Kaufentscheidung in Kenntnis des „Dieselabgas-Skandals“ getroffen wurde. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 9 U 120/19).
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Quelle: www.datev.de