"Gebührenfreies" Girokonto: Wettbewerbszentrale lässt erneut Werbung einer Bank als irreführend untersagen
Kategorie: Recht | 14. März 2018
Das LG Stuttgart hat der Sparda-Bank Baden-Württemberg die Werbung mit einem „gebührenfreien“ Girokonto als irreführend untersagt, da für die Ausstellung einer EC-Karte (Girocard) ein jährliches Entgelt von 10 Euro einbehalten werde. Das berichtet die Wettbewerbszentrale.
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Quelle: www.datev.de