Gehbehinderter Fahrgast stürzt im anfahrenden Linienbus – Verkehrsbetrieb und Busfahrer haften nicht

Kategorie: Recht | 20. April 2018

Der Fahrer eines Linienbusses darf den Bus nach dem Zustieg eines laut Schwerbehindertenausweis gehbehinderten Fahrgastes, dessen Einschränkung äußerlich nicht erkennbar ist, anfahren, bevor der Fahrgast einen Sitzplatz eingenommen hat. So entschied das OLG Hamm (Az. 11 U 57/17).

Weitere Informationen: Gehbehinderter Fahrgast stürzt im anfahrenden Linienbus – Verkehrsbetrieb und Busfahrer haften nicht

Quelle: www.datev.de

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