Gehvermögen in fremder Umgebung ist entscheidend – Nachteilsausgleich aG für schwer geistig behinderten 12-Jährigen

Kategorie: Steuern und Recht | 29. März 2021

Nach Sinn und Zweck des Nachteilsausgleichs aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) ist maßgeblich, in welchem Ausmaß das Gehvermögen in einer dem Schwerbehinderten fremden Umgebung eingeschränkt ist. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 SB 3843/19).

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Quelle: www.datev.de

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