Geldwäsche-Aufsicht: Auslegungs- und Anwendungshinweise der BRAK aktualisiert
Kategorie: Recht | 30. Juli 2020
Das BRAK-Präsidium hat die 4. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz beschlossen. Die Hinweise betreffen die Anwendbarkeit des Geldwäschegesetzes auf Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte, ihre Sorgfaltspflichten in Bezug auf Mandanten, das von ihnen durchzuführende Risikomanagement sowie Verdachtsmeldungen.
Weitere Informationen: Geldwäsche-Aufsicht: Auslegungs- und Anwendungshinweise der BRAK aktualisiert
Quelle: www.datev.de