Geldwäsche-Bekämpfung: Offenlegung der wahren Eigentümer von Unternehmen

Kategorie: Recht | 19. April 2018

Jeder Bürger hat künftig Zugriff auf Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von in der EU tätigen Unternehmen und kann so die wahren Hintermänner hinter Briefkastenfirmen ausmachen, so das EU-Parlament. Die Vereinbarung ist die jüngste – fünfte – Aktualisierung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche und auch eine Reaktion auf die Terroranschläge von 2015 und 2016 in Paris und Brüssel sowie die „Panama-Papers“-Enthüllungen.

Weitere Informationen: Geldwäsche-Bekämpfung: Offenlegung der wahren Eigentümer von Unternehmen

Quelle: www.datev.de

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