Gelegenheit zur Nachbesserung eines Brautkleides auch kurz vor dem Hochzeitstermin

Kategorie: Recht | 26. Mai 2020

Wer ein aus seiner Sicht mangelhaftes Brautkleid erworben hat, muss seinem Vertragspartner auch kurz vor dem Hochzeitstermin zunächst die Gelegenheit zur Nachbesserung geben, bevor anderweitige Hilfe in Anspruch genommen wird. Dies entschied das LG Nürnberg-Fürth (Az. 16 O 8200/17).

Weitere Informationen: Gelegenheit zur Nachbesserung eines Brautkleides auch kurz vor dem Hochzeitstermin

Quelle: www.datev.de

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