Gelegentliches Ablagern von zwei Schaufeln Schnee auf Nachbargrundstück keine Beeinträchtigung

Kategorie: Recht | 22. September 2017

Nicht jede Einwirkung auf das Grundstückseigentum stellt auch eine Beeinträchtigung desselben dar. Das gelegentliche Ablagern von ein bis zwei Schaufeln Schnee fällt nicht darunter. So entschied das AG München (Az. 213 C 7060/17).

Weitere Informationen: Gelegentliches Ablagern von zwei Schaufeln Schnee auf Nachbargrundstück keine Beeinträchtigung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Gericht bestätigt lange Verjährungsfristen . . .

Der Erbe eines jüdischen Kaufmanns und Schweizer Staatsbürgers, der 1932 . . . ... [weiterlesen]

Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich . . . ...

Das VG Koblenz hat zwei Klagen gegen die Änderung des . . . ... [weiterlesen]

Archiv