Gemeinde muss trotz Verpachtung ihres Gemeindewaldes einen Betriebskostenbeitrag an das Land zahlen
Kategorie: Recht | 11. Januar 2018
Die Gemeinde Großsteinhausen hat dem Land Rheinland-Pfalz bis zum Zeitpunkt der Gründung eines eigenen kommunalen Reviers am 1. Oktober 2016 anteilige Personalkosten für den staatlichen Revierdienst (Betriebskostenbeitrag) in ihrem Gemeindewald zu erstatten. Das entschied das VG Neustadt (Az. 5 K 322/17).
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Quelle: www.datev.de