Gemeinde muss trotz Verpachtung ihres Gemeindewaldes einen Betriebskostenbeitrag an das Land zahlen

Kategorie: Recht | 11. Januar 2018

Die Gemeinde Großsteinhausen hat dem Land Rheinland-Pfalz bis zum Zeitpunkt der Gründung eines eigenen kommunalen Reviers am 1. Oktober 2016 anteilige Personalkosten für den staatlichen Revierdienst (Betriebskostenbeitrag) in ihrem Gemeindewald zu erstatten. Das entschied das VG Neustadt (Az. 5 K 322/17).

Weitere Informationen: Gemeinde muss trotz Verpachtung ihres Gemeindewaldes einen Betriebskostenbeitrag an das Land zahlen

Quelle: www.datev.de

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