Gemeinnützigkeit des Attac Trägerververeins e.V. in den Jahren 2010 bis 2012 verneint

Kategorie: Steuern | 27. Februar 2020

Das FG Hessen entschied, dass die dem Attac Trägerverein e.V. zurechenbaren Aktivitäten und Maßnahmen zumindest nicht alle einem übergeordneten gemeinnützigen Zweck dienten. Daher sei die Gemeinnützigkeit nicht anzuerkennen (Az. 4 K 179/16).

Weitere Informationen: Gemeinnützigkeit des Attac Trägerververeins e.V. in den Jahren 2010 bis 2012 verneint

Quelle: www.datev.de

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