Gemeinsames Grundeigentum in der Familie: Zerrüttung von Eltern und Tochter gibt kein Recht zur Zwangsversteigerung
Kategorie: Recht | 24. Juli 2020
Begründen Familienmitglieder gemeinschaftlich Eigentum an einem Grundstück, so wird im Notarvertrag die Möglichkeit zur Aufhebung dieser Gemeinschaft häufig ausgeschlossen. Geraten die Eigentümer später in familiäre Streitigkeiten, so kann allein daraus nicht das Recht abgeleitet werden, die Gemeinschaft zu beenden und das Anwesen zu versteigern. Dies entschied das LG Frankenthal (Az. 4 O 366/17).
Weitere Informationen: Gemeinsames Grundeigentum in der Familie: Zerrüttung von Eltern und Tochter gibt kein Recht zur Zwangsversteigerung
Quelle: www.datev.de